Backup (Datensicherung)
Kennen Sie die drei absolut wichtigsten Grundregeln der EDV? Wenn nicht, hier sind sie:
1. Sichern Sie Ihre Daten 2. Sichern Sie Ihre Daten 3. Sichern Sie Ihre Daten
Glauben Sie uns, es gibt nichts Wichtigeres als Ihre Daten. Irgendwann wird JEDE Festplatte den technischen Tod erleiden. Leider kündigt sich das in den seltensten Fällen vorher an. Es passiert meistens dann, wenn es "auf gar keinen Fall" passieren darf. Auch hier wieder der Satz: "Glauben Sie uns..." es wird IMMER der schlechteste Augenblick für das Versagen der Festplatte sein.
Auf diese, mit Sicherheit kommende Situation, können Sie sich mit verschiedensten Möglichkeiten vorbereiten. Wir kennen die Lösungen und richten Ihnen Ihr System so ein, dass Sie sich um nichts kümmern müssen. Stellen Sie sich nur mal vor, wie erleichtert Sie sein werden, wenn jemand zu Ihnen sagt:
"Tja, die Festplatte ist kaputt, was für Sie aber kein Problem darstellt, Sie haben ja eine Datensicherung!"
Wie Sie vielleicht wissen, sind Sie sogar verpflichtet elektronisch erstellte Dateien auch in elektronischer Form vorzuhalten.
Die Aufbewahrungsfristen sind im § 257 Absatz 4 Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und § 14b Umsatzsteuergesetz geregelt.
- 10 Jahre: Bücher, Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Buchungsbelege, Inventare, Bilanzen, Lageberichte
- 6 Jahre: Handelsbriefe (ohne Eingangs- und Ausgangsrechnungen), Geschäftsbriefe, E-Mails und andere
digitale Dokumente
- 2 Jahre: Rechnungen von Unternehmern für grundstücksbezogene Leistungen durch die Leistungsempfänger
Bestimmte Belege müssen in Papierform aufbewahrt werden (z. B. Bilanzen). Originär elektronisch entstandene Daten und Dokumente müssen aus steuerrechtlichen Gründen auswertbar in elektronischer Form vorgehalten werden. (Quelle: Wikipedia)
Zusammgefasst heißt das, es reicht nicht aus Kopien der Ausdrucke aufzubewahren sondern die Datei selbst muss aufbewahrt werden. Fragen Sie Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt |