Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. SEB-IT Jürgen Fink

§1 Definition
Die Fa. SEB-IT Jürgen Fink wird im folgenden "SEB-IT" genannt, ihr Vertragspartner "Kunde". Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der SEB-IT gelten, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gleichermaßen für Kauf-, Verbrauchsmaterial-, Abnahme-, Wartungs-, Werk-, Beratungs- und Softwareverträge.

§2 Liefertermine
Die SEB-IT behält sich vor, die Annahme der vom Kunden erteilten Aufträge abzulehnen oder zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs oder der Ablehnung stehen dem Kunden weder Erfüllungs- noch Schadenersatzansprüche zu. Bei Nichteinhalten vereinbarter Lieferfristen seitens der SEB-IT hat der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese Nachfrist beträgt bei Softwareverträgen mindestens 8 Wochen, bei allen anderen Verträgen mindestens 4 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, schriftlich seinen Vertragsrücktritt zu erklären. Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden an die SEB-IT resultieren hieraus nicht. Aus Konstruktionsänderungen oder sonstigen Änderungen im Lieferprogramm eines Zulieferers der SEB-IT während der Lieferzeit entstehen dem Kunden keine Schadenersatzrechte gegenüber der SEB-IT.

§3 Zahlungsbedingungen
Die gelieferte Ware bleibt in jedem Fall bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur völligen Tilgung aller anderen aus den Geschäftsbeziehungen zwischen der SEB-IT und dem Kunden bestehenden Forderungen der SEB-IT an den Kunden und der im Zusammenhang mit der verkauften Ware noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum der SEB-IT. Im Falle des Weiterverkaufs der Ware durch den Kunden an Dritte vor endgültiger und schuldbefreiender Bezahlung geht die aus diesem Weiterverkauf entstehende Forderung des Kunden an seinen Kunden auf die SEB-IT als dem Erstlieferanten über. Rechte Dritter an dieser Forderung sind zweitrangig. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die SEB-IT berechtigt, die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verlangen, ohne dass damit ein Rücktritt vom Vertrag seitens der SEB-IT verbunden ist. Die Rückführung der Ware erfolgt lediglich zur Sicherung der Ansprüche der SEB-IT. Der Kunde bleibt weiterhin zur Vertragserfüllung verpflichtet.

Der Kunde hat der SEB-IT unverzüglich mitzuteilen, wenn:

  • Dritte durch Beschlagnahme, Arrest, Pfändung, Ausübung des Vormieterpfandrechts oder ähnliche Maßnahmen Rechte am Sicherungseigentum der SEB-IT geltend machen, die das Eigentum oder den unmittelbaren Besitz der SEB-IT beeinträchtigen oder gefährden.
  • Ein Dritter oder der Kunde selbst einen Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen gestellt hat oder wenn ein außergerichtlicher Vergleich angestrebt wird, oder
  • der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat, oder
  • der Kunde vor Gericht die eidesstattliche Erklärung seiner Zahlungsunfähigkeit erklärt hat.

 

 

 

§4 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für fabrikneue Hard- und Standardsoftware 6 Monate, für sonstige Hardware wird die Dauer der Gewährleistung von Fall zu Fall festgelegt und im Kaufvertrag bzw. im Reparatur- oder Bauauftrag dokumentiert und von beiden Seiten unterzeichnet. Die Verlängerung der Gewährleistung über den laut AGB festgelegten oder vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung der SEB-IT. Zur Verlängerung der Gewährleistungsdauer bietet die SEB-IT Garantieversicherungen an, die der Kunde gegen einen prozentualen Aufschlag auf den Kaufpreis erwerben kann. Bei individuell erstellter oder für den Kunden individuell geänderter Software ist die Gewährleistung im Softwarepflegevertrag gesondert geregelt. Der Pflegevertrag regelt auch die ständige Anpassung von Software an neue Gegebenheiten und gesetzliche Bestimmungen. Die Gewährleistung umfasst nach Wahl der SEB-IT Instandsetzung oder Austausch der beanstandeten Ware. Bei Waren, die der Kunde bereits in Gebrauch hatte, besteht im Falle des Austauschs kein Anspruch auf Austausch gegen ein fabrikneues Gerät. Der SEB-IT stehen drei Nachbesserungsversuche wegen desselben Fehlers zu. Schlagen diese fehl, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden jeder Art, auch Ansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder mangelhafter Ausführung der Nachbesserungen oder Schäden durch Betriebsunterbrechungen sind in jedem Fall ausgeschlossen.

§5 Produkthaftung
Die SEB-IT schließt jede Haftung, die aus fehlerhafter Hard- oder Software entstehen könnte, aus. Hardwareentwicklungen und Programme, gleichgültig, ob für industrielle Steuerungssysteme oder für Computeranlagen im privaten oder gewerblichen Einsatz gedacht, werden nach bestem Wissen und Gewissen hergestellt. Folgeschäden durch Lieferverzögerungen des Kunden an Dritte oder durch Anlagenstillstand oder durch etwaige Material- oder Personenschäden beim Kunden oder bei Kunden des Kunden sind in jedem Fall vom Ersatz ausgeschlossen. Software und Hardware gelten als abgenommen, wenn der Kunde der Stellung der letzten Teilrechnung zustimmt und damit die Übereinstimmung zwischen Pflichtenheft und Anlage bestätigt. Sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart, gehen Aufwendungen zur Fehlerbeseitigung beim Kunden oder bei Kunden des Kunden zu Lasten des Kunden. Dies gilt für Arbeitszeiten, Materialien und Reisekosten gleichermaßen.
Der Kunde ist für die Sicherung seines Datenbestandes generell selbst verantwortlich. Für den etwaigen Verlust der Daten infolge von Defekten, Fehlbedienungen, Reparaturen oder sonstigen Einwirkungen durch den Kunden oder die SEB-IT übernimmt die SEB-IT generell keinerlei Haftung.

§6 Wirksamkeit
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hebt die Wirksamkeit der AGB im Ganzen nicht auf. Ungültige Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen. Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung der juristisch bevollmächtigten Vertreter beider Vertragsparteien durch Unterschrift. Der Kunde anerkennt die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen der SEB-IT und erklärt sich durch einen Vertragsabschluss einverstanden mit diesen. Die AGB wird dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der SEB-IT ist 81929 München.

München, den 01.01.2005

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